Gericht: Keine vorzeitige Haftentlassung ohne Angaben zu Millionenbeute
Ein wegen zahlreicher Betrugsfälle verurteilter Mann kommt laut einer Gerichtsentscheidung wegen fehlender Angaben zum Verbleib der Tatbeute nicht vorzeitig aus der Haft. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte, lehnte es eine Haftentlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner siebeneinhalbjährigen Strafe ab. Der Mann habe keine ausreichenden Angaben zum Verbleib der Beute in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro gemacht.
Laut dem gegen ihn ergangenen Hafturteil wegen mehr als 450 Betrugstaten war die Millionenbeute auf Konten des Verurteilten in der Türkei geflossen. Der Verurteilte habe das Geld selbst abgehoben. Wohin es anschließend gelangt sei, habe er nicht erklärt. Dass ihm bei Angaben dazu Repressalien von Dritten drohen würden, sei "nicht ersichtlich", hieß es weiter.
Einem Täter, der eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung beantragt, sei grundsätzlich zuzumuten, an der Aufklärung über den Verbleib der Beute mitzuwirken, befand das Gericht. Da der Verurteilte dies nicht tue, fehle es an einer positiven "Legalprognose". Denn bei einem späteren Zugriff auf die offenbar noch vorhandene Tatbeute könnte der Verurteilte erneut eine Straftat wie etwa Geldwäsche begehen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
N.David--PS