
Oberlandesgericht: Schöffin darf in Verhandlung kein Kopftuch tragen

Eine Schöffin darf aus Neutralitätsgründen in einer Gerichtsverhandlung kein Kopftuch tragen. Das betonte das Oberlandesgericht im niedersächsischen Braunschweig in einem am Dienstag veröffentlichten unanfechtbaren Beschluss. Laut niedersächsischem Justizgesetz sei es Richtern während einer Verhandlung untersagt, sichtbar Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen, die politische, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen ausdrückten. (Az. 1 OGs 1/25)
Die entsprechende Vorschrift gelte auch für ehrenamtliche Schöffen, die neben Berufsrichtern gleichberechtigt an der Urteilsfindung mitwirkten, führte das Gericht weiter aus. Der Passus im Justizgesetz schütze "die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und das Vertrauen der Gesellschaft in die Neutralität und Unabhängigkeit der Justiz". Damit einhergehende Eingriffe in die Religionsfreiheit seien deshalb auch verfassungsgemäß.
Konkret ging es laut Gericht um eine nicht näher genannte Schöffin, die trotz mehrfacher Hinweise auf die geltende Gesetzeslage ankündigte, ihr Kopftuch während einer geplanten Verhandlung nicht abzunehmen. Deshalb enthob sie das Oberlandesgericht nun ihres Amts.
E.Robert--PS